Referenzen
Wir sind laufend gerichtlich und außergerichtlich im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts tätig. Um dies an Zahlen festzumachen: Im Jahr 2010 haben wir über 40 Marken und Geschmacksmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim Europäischen Harmonisierungsamt oder über das Internationale Büro bei der World Intellectual Property Organization zur Eintragung gebracht. Wir haben darüber hinaus allein in diesem Jahr eine dreistellige Zahl von Gerichtsverfahren in den Bereichen Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht und Urheberrecht geführt, von denen wir einige exemplarisch herausheben wollen:
Für seinen US-amerikanischen Inhaber erhoben wir Klage aus einem Verfahrenspatent vor dem Landgericht Frankfurt am Main. Der Rechtsstreit wurde durch einen nahezu den Klageforderungen entsprechenden Vergleich beendet.
Einen beklagten Klinikinhaber vertraten wir vor der Markenkammer des Landgerichts Kiel. Die Klage, die auf eine Änderung der Firmierung des Mandanten und auf die Unterlassung der weiteren Verwendung seiner Internetdomain gerichtet war, wurde nach zwei mündlichen Verhandlungen auf Grundlage unseres Rechtsvortrags abgewiesen.
In einer Wettbewerbssache vor dem Landgericht Cottbus, Kammer für Handelssachen, setzte ein Dienstleistungsunternehmen auf unsere Kompetenz. Nachdem unser Mandant von einem Mitbewerber abgemahnt und zur Änderung seiner Werbung und Angebotsgestaltung aufgefordert wurde, legten wir für diesen eine sog. negative Feststellungsklage ein. Nach entsprechendem Hinweis durch das Gericht wurden die Klageforderungen durch den beklagten Wettbewerber anerkannt.
Vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und dem Bundespatentgericht wurden wir für ein landwirtschaftliches Dienstleistungsunternehmen in einem Markenlöschungsverfahren tätig. Dieses Verfahren, das mit der von uns beantragten Löschung der Marke endete, war Teil einer größeren Auseinandersetzung, die auch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt geführt wurde. Es trug - wie von uns beabsichtigt - dazu bei, dass der Rechtsstreit insgesamt im Sinne unseres Mandanten abgeschlossen werden konnte.
Ein bekannter Darsteller einer Filmreihe beauftragte uns mit der klageweisen Durchsetzung der Auskunfts- und Vergütungsansprüche gegen seinen Filmverlag. Wir erhoben Klage vor dem Landgericht Mainz, der in vollem Umfang stattgegeben wurde.
Eine im süddeutschen Raum tätige Friseurkette beauftragte uns auf den Erhalt einer Abmahnung eines Wettbewerbsverbands hin mit ihrer Vertretung im Schlichtungsverfahren vor der Industrie- und Handelskammer in Nürnberg. Auf entsprechenden Tatsachen- und Rechtsvortrag unsererseits hin entschied sich der Verband, von einer weiteren Verfolgung der angeblich irreführenden Werbung abzusehen.
Für eine Grafikagentur aus München setzten wir vor der Urheberrechtskammer des Landgerichts Frankfurt Unterlassungs- und Vergütungsansprüche gegen eine Reformhauskette durch. Der Klage war eine unerlaubte Verwendung der Grafiken in den Werbematerialien der Kette vorausgegangen.