Honorarfrage

Kompetente und durchsetzungsstarke Rechtsberatung hat ihren Preis. Wir haben es uns zum Anspruch gemacht, die uns anvertrauten Mandate nicht einfach zu erledigen, sondern mit Engagement, Konzentration und Verstand zum höchstmöglichen Ziel zu führen.
 
Dieser Zielsetzung ist unsere Arbeitsweise verpflichtet. Wir nehmen nahezu ausschließlich Mandate aus unseren sehr eng eingegrenzten Spezialisierungsgebieten an. Zeit, in der wir lukrative Fälle aus anderen Rechtsbereichen bearbeiten könnten, investieren wir lieber in die ständige Fortbildung in unseren Kerngebieten. Außerhalb unserer Mandatsarbeit werten wir die Rechtsprechung und juristische Literatur laufend aus, besuchen Fachkongresse und tauschen uns mit anderen Spezialisten zu den neuen Entwicklungen im Immaterialgüterrecht aus. Sie dürfen darüber hinaus erwarten, dass wir nicht nur unser Handwerkszeug verstehen, sondern Ihren individuellen Fall mit kühlem Kopf, Interesse für die Faktenlage und Hingabe bearbeiten.
 
Die von der gesetzlichen Vergütung vorgegebene Pauschalierung des Anwaltshonorars passt zu diesen Leitlinien nur bedingt. Wo wir aufgrund unserer besonderen Expertise rasch Ergebnisse erzielen können, wäre die am Maßstab des Durchschnittsanwalts geeichte Vergütung nach RVG zu hoch. Wo aber die Komplexität und Bedeutung des Falls ein tieferes Einsteigen erfordert, sind die Honorarsätze des RVG zu niedrig.
 
Im Regelfall vereinbaren unsere Mandanten mit uns daher vor Mandatsaufnahme eine Vergütung nach Zeitaufwand. Um die Abrechnungsgrundlage transparent werden zu lassen, teilen wir unseren Mandanten üblicherweise Höchstgrenzen für den Zeitaufwand mit. Darüber hinaus informieren wir die Mandanten in festen Zeitabständen über unsere konkret geleisteten Tätigkeiten und die aufgelaufenen Gebühren.
 
Es ist unser Wunsch, die Zusammenarbeit auch in finanzieller Hinsicht für Sie erfolgreich zu gestalten. Sie dürfen daher eine konzentrierte, zeiteffektive und somit auch kostengünstige Mandatsbearbeitung erwarten.

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